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Blaulicht

Blaulicht und Martinshorn

Blaulicht und Martinshorn müssen sein

Stellen Sie sich einmal vor, dass sie nachts im Bett liegen und wach werden, da auf einmal Feuerwehrautos mit “Tatü-Tata” vorbeifahren.


Sie denken sicher:

- hoffentlich kommen die noch rechtzeitig

oder

- ist denn mein Sohn / meine Tochter schon zuhause?

Vielleicht denken Sie aber auch:

- Müssen die so einen Lärm machen und meine Nachtruhe stören?


Wenn die Feuerwehr alarmiert wird, zählt oft jede Sekunde und Minuten entscheiden über Leben oder Tod!

Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall so schnell wie möglich an der Einsatzstelle sein! Um dies zu erreichen gibt es Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnug.


Diese Rechte gelten nur in Verbindung mit Blaulicht und Martinshorn!!!

Dort heißt es: “Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen”

Blaulicht alleine reicht dazu nicht aus und ist unzulässig!

Stellen Sie sich einfach vor, dass diese Feuerwehrleute...

... vor 5 Minuten noch selbst im Bett gelegen und geschlafen haben

und

... genau so wie Sie um 6 Uhr aufstehen müssen um zu arbeiten

und

... für die nächsten 2 oder 3 Stunden keinen Schlaf finden (was oftmals für die gesamte Famile gilt)

Ihre Feuerwehr dankt Ihnen für Ihr Veständnis.

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